ID-8
» Gästehaus Hibler » Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Mietvertrag, der zwischen dem Gast und dem Gastgeber abgeschlossen wird, gelten die Richtlinien der Deutschen Hotelordnung.
- Der Gastaufnahmevertrag ist abge- schlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastauf- nahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- a. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
b. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20%, mit Halbpension 30%, mit Vollpension 40% und bei der Ferienwohnung 10% des vereinbarten Preises. - Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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